Anhörung im Bundestag zum neuen Tierschutzgesetz

Bundestierärztekammer fordert bedingungsloses Verbot des Heißbrandes von Pferden

BTK Berlin (16.10.2012) Anlässlich der Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Tierschutzgesetzes am 17. Oktober fordert die Bundestierärztekammer en Verbot des Schenkelbrandes.
Anlässlich der Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Tierschutzgesetzes am 17. Oktober fordert die Bundestierärztekammer den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf, nicht vom vorgesehenen Verbot des Schenkelbrandes von Pferden abzurücken.

In der öffentlichen Sitzung unter Vorsitz von Hans-Michel Goldmann (FDP) stellen sich acht Sachverständige den Fragen der Abgeordneten. Obwohl in der Vergangenheit durch verschiedene Stellungnahmen in die Überarbeitung des Tierschutzgesetztes eingebunden, wurde die Bundestierärztekammer nicht zur morgigen Anhörung geladen.
„Neben vielen Punkten, die wir in dieser Gesetzesnovelle als völlig unzureichend kritisieren, ist es vor allem das Aus für den Schenkelbrand zur Kennzeichnung von Pferden, das wir weiterhin kompromisslos fordern“, so Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Aktuelle politische Diskussionen lassen befürchten, dass dieses Verbot bei der anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes nicht realisiert werden wird.

Die Bundestierärztekammer fordert das Verbot des Schenkelbrandes bereits seit 2008 und hatte zuletzt im Juli 2010 auf die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung hingewiesen.
Der Heißbrand ist eine archaische Methode, er hat seinen Zweck verloren und gehört verboten. Seit dem 1. Juli 2009 müssen nach EU-Recht alle neugeborenen Pferde in Deutschland mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Ein Brandzeichen als Werbung für den Zuchtverband ist darum völlig überflüssig, der Nummernbrand ohnehin in der Hälfte der Fälle nicht lesbar. Außerdem fügt diese Verbrennung dritten Grades dem Tier unnötig Schmerzen und Leiden zu und ist daher tierschutzwidrig“, so Prof. Dr. Mantel weiter.

Insgesamt sei es bedauerlich, erklärt der Präsident der Bundestierärztekammer, dass die Chance, mit einem neuen Gesetz wirklich zum Schutz der Tiere beizutragen, in den meisten Punkten vertan wurde - allein das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner geforderte Schenkelbrandverbot wäre ein wirklicher Fortschritt in Sachen Tierschutz gewesen. Dass dieses Verbot nun auf dem Prüfstand steht, hält die BTK für fatal.