Die Bundestierärztekammer warnt vor pauschalen Schuldzuweisungen in der Antibiotika-Diskussion

BTK Berlin (15.04.2012) Mit Bezug auf einen am 16. April in der Print-Ausgabe des SPIEGEL erschienenen Artikel stellt die Bundestierärztekammer klar: Die zunehmende Resistenzbildung von Keimen gegenüber Antibiotika bereitet der Tierärzteschaft seit Jahren Sorgen. Die Ursachen sind sicherlich vielfältig und keinesfalls allein in der Tierhaltung oder bei „geldgierigen Tierärzten“ zu suchen.
(BTK Berlin) Mit Bezug auf einen am 16. April in der Print-Ausgabe des SPIEGEL erschienenen Artikel stellt die Bundestierärztekammer klar: Die zunehmende Resistenzbildung von Keimen gegenüber Antibiotika bereitet der Tierärzteschaft seit Jahren Sorgen. Die Ursachen sind sicherlich vielfältig und keinesfalls allein in der Tierhaltung oder bei „geldgierigen Tierärzten“ zu suchen.

Die Bundestierärztekammer distanziert sich darum entschieden von Aussagen wie „Tierärzte geben Antibiotika ohne Untersuchung ab und werden nicht kontrolliert“.
Fakt ist: Es gibt zahlreiche Initiativen und Vorschläge aus der Tierärzteschaft, um die Wirksamkeit der Mittel zu erhalten und den Antibiotika-Verbrauch zu minimieren. Bereits im Jahre 2000 hat die Bundestierärztekammer in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten der Länder erstmals die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln herausgegeben, die im Jahr 2010 intensiv überarbeitet wurden.
Einen Schritt weiter in Richtung Transparenz im Arzneimittelverkehr geht das „Konzept zur Erfassung und Regulierung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung“ der Bundestierärztekammer, das im November 2011 einstimmig verabschiedet wurde. Kernpunkt des umfangreichen Konzeptes ist es, die schon jetzt getrennt erfassten Daten zum verordnenden Tierarzt, zum behandelten Tierbestand und zu den abgegebenen Arzneimitteln automatisch zusammen zu führen. Also eine gute Grundlage dafür, den Arzneimittelverbrauch und die Tiergesundheit in verschiedenen Regionen und in einzelnen Betrieben zu beurteilen und zu verbessern, denn diese Datengrundlage fehlt bisher.

Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer: „Anders als in dem Artikel dargestellt, sind Tierärzte an die äußerst strengen rechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes gebunden. Die Abgabe von Arzneimitteln ist Teil der Behandlung. Leider gibt es in der Tierärzteschaft, wie in jeder Berufsgruppe, schwarze Schafe, die keinesfalls gedeckt werden sollten. Doch ist es auch anmaßend, der überwältigenden Mehrheit der ordnungsgemäß arbeitenden Tierärzte zu Unrecht rechtswidriges Handeln zu unterstellen!“