Gute Nachricht für den Osterhasen

Bundestierärztekammer begrüßt baldige bundeseinheitliche Verordnung zur tiergerechteren Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen

BTK Berlin (27.03.2012) Die Bundestiertärztekammer begrüßt ausdrücklich, dass die Lebensbedingungen für gewerblich gehaltene Mast- und Zuchtkaninchen endlich rechtsverbindlich verbessert werden sollen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am vergangenen Freitag den Bundesländern einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
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(BTK Berlin) So kurz vor Ostern kommt diese Nachricht gerade recht: Mit dem Ziel, die Lebensbedingungen für gewerblich gehaltene Mast- und Zuchtkaninchen rechtsverbindlich zu verbessern, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am vergangenen Freitag den Bundesländern einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Der Entwurf legt detaillierte Anforderungen an die Mindestgröße der Käfige fest und orientiert sich nun bei deren Ausstattung an den Bedürfnissen der Tiere. So muss der Käfigboden künftig mit rutschfesten, trittsicheren Unterlagen sowie trockenen Liegeflächen ausgestattet sein; für alle Kaninchen zugänglich soll es Stroh oder Heu und geeignetes Nagematerial geben. Außerdem sollen klare Vorgaben zur Beleuchtung und Raumtemperatur sowie eine erhöhte Ebene im Käfig für das Wohlbefinden der Tiere sorgen.

„Wir sind erleichtert, dass nun endlich Bewegung in diese leidige Angelegenheit kommt. Die bisher häufig praktizierte Kaninchenmast in zu kleinen und unstrukturierten Käfigen halten wir Tierärzte für nicht tierschutzgerecht und lehnen sie ab. Bei den Kaninchen zählt ja nicht nur der reine Flächenbedarf. Vor allem auf die Struktur des Geheges kommt es an und darauf, die geselligen Tiere nicht alleine zu halten“, so Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren verbindliche Haltungsrichtlinien für Mastkaninchen, um den Betrieben klare Vorgaben zu machen und Missstände effektiver bekämpfen zu können. Bisher gelten für die gewerbliche Zucht und Haltung von Kaninchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die Mastkaninchenhaltung ist darin allerdings nicht geregelt. „Wir begrüßen es sehr, dass sich das nun bald ändern wird und Mindestanforderungen an die Kaninchenhaltung definiert werden. Wenn die Verordnung – wie vom Bundeslandwirtschaftsministerium versprochen – noch in diesem Jahr in Kraft tritt, wird auch endlich mit der tierschutzwidrigen Einzelhaltung von Kaninchen Schluss sein“, so Prof. Dr. Theo Mantel weiter.