Antibiotika in der Nutztierpraxis

BTK warnt vor undurchdachtem Aktionismus

BTK Berlin (27.01.2012) Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung unsachgemäße Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung einzuschränken. Die Vermeidung der Entstehung von Resistenzen und die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit sind für die Tierärzteschaft von höchster Bedeutung.
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Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung unsachgemäße Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung einzuschränken. Die Vermeidung der Entstehung von Resistenzen und die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit sind für die Tierärzteschaft von höchster Bedeutung.

Die im aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Arzneimittelrechts vorgesehene Möglichkeit zu einer massiven Einschränkung der tierärztlichen Therapiefreiheit ist aber nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen. Die durch den Entwurf geschaffenen Voraussetzungen stellen schwerwiegende Eingriffe in die Ausübung des tierärztlichen Berufsrechts dar. „Im schlimmsten Fall kann die Gesetzesänderung bewirken, dass kranke Tiere nicht mehr angemessen behandelt werden können, besonders solche, für die es jetzt schon kaum zugelassene Arzneimittel gibt“ betont Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer fordert ein Gesamtkonzept, das auch die Ursachen für den Antibiotikagebrauch erfassen muss. Dafür muss neben den Möglichkeiten der Tierzucht und Tierhaltung auch die vorbeugende Bestandsbetreuung zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden. „Nur wenn die Tiergesundheit verbessert wird, kann der Einsatz von Antibiotika verringert werden. Antibiotika dürfen nicht dazu verwendet werden, schlechte Haltungsbedingungen auszugleichen“, stellt Prof. Dr. Mantel klar. Die aktuelle Diskussion in Politik und Medien, das Dispensierrecht der Tierärzte einzuschränken, weist die Bundestierärztekammer zurück. Das Dispensierrecht hat sich insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere zur effektiven, kostengünstigen und zeitnahen Arzneimittelversorgung bewährt und sichert zudem den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Bundestierärztekammer hat bereits seit langem Leitlinien für den sorgfältigen Gebrauch von Antibiotika erlassen. Eine rechtsverbindliche Verankerung dieser Leitlinien ist wesentlich sinnvoller als der derzeitige Aktionismus.

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Die Kernpunkte aus dem Pressegespräch auf der Internationalen Grünen Woche am 26.1.2012 finden Sie border=0hier.

Die Stellungnahme der BTK vom 27.1. 2012 zum 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes finden Sie border=0hier. Das Konzept der Bundestierärztekammer Maßnahmen zur Erfassung und Regulierung des Arzneimittelverbrauchs in der Nutztierhaltung, das auf der Delegiertenversammlung am 5. November 2011 beschlossen wurde finden Sie border=0hier.