Tierschutz in der Geflügelhaltung (mit BbT)

BTK Berlin (06.09.2011) Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Zustände rund um den deutschen Geflügelkonzern PHW (Marke „Wiesenhof“) fordern die Bundestierärztekammer e.V. (BTK) und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT), bundeseinheitliche Vorgaben nicht nur für die Haltung von Masthühnern, sondern auch für Puten, Enten und Elterntiere von Masthühnern und Legehennen zu schaffen. Entsprechende Vorschriften sollten in die Tierschutznutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Zustände rund um den deutschen Geflügelkonzern PHW (Marke „Wiesenhof“) fordern die Bundestierärztekammer e.V. (BTK) und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT), bundeseinheitliche Vorgaben nicht nur für die Haltung von Masthühnern, sondern auch für Puten, Enten und Elterntiere von Masthühnern und Legehennen zu schaffen. Entsprechende Vorschriften sollten in die Tierschutznutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden.

Bilder wie sie in der vergangenen Woche in der ARD gezeigt wurden, sind schockierend. Aus Sicht der Tierärzteschaft müssen tierschutzrelevante Veränderungen am Schlachthof, wie Knochenbrüche und Blutergüsse als wesentlicher Indikator für Mängel in der Haltung und im Umgang mit den Tieren erfasst werden. Diese Daten sollten an den Mastbetrieb und an das Veterinäramt gemeldet werden. „Nur so wird die gezielte (risikoorientierte) Kontrolle von auffälligen Betrieben möglich“, erläutert Dr. Martin Hartmann vom BbT. Ein zentrales Problem ist für BTK und BbT die derzeit fehlende Erfassung der Fängerkolonnen, die keine Erlaubnis benötigen und keine Sachkunde nachweisen müssen. Sie sind daher in der Regel den Veterinärämtern nicht bekannt.



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