Verwilderte Katzenpopulationen eindämmen

Katzenkastration - Verordnungsermächtigung gefordert

BTK Berlin (04.03.2011) Die Bundestierärztekammer fordert die unkontrollierte Vermehrung von Katzen nachhaltig einzudämmen. Kommunen und Tierschutzvereine müssen entlastet werden. Laut Tierschutzkreisen gibt es derzeit schon zwei Millionen herrenlosen Straßenkatzen. Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes sollte eine Verordnungsermächtigung zur Regulierung von Katzenpopulationen eingeführt werden.
Die Bundestierärztekammer fordert die unkontrollierte Vermehrung von Katzen nachhaltig einzudämmen. Kommunen und Tierschutzvereine müssen entlastet werden. Laut Tierschutzkreisen gibt es derzeit schon zwei Millionen herrenlosen Straßenkatzen. Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes sollte eine Verordnungsermächtigung zur Regulierung von Katzenpopulationen eingeführt werden.

„Wir müssen das Katzenelend nachhaltig verringern und auch die Menschen vor ansteckenden Krankheiten wie Toxoplasmose oder Infektionen mit Würmern schützen“, appelliert Dr. Karl Fikuart, Vorsitzender des Tierschutzausschusses der Bundestierärztekammer, an die Politiker. „Verwilderte Katzenpopulationen stellen in vielen Städten und Gemeinden ein zunehmendes Tierschutzproblem dar, das effektiv und tiergerecht nur über die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen zu lösen ist“, betont Fikuart.

Die Bundestierärztekammer hofft, dass im Zuge der Umsetzung der EU-Tierversuchs-Richtlinie in 2011 auch eine umfassende Revision des Tierschutzgesetzes angestrebt wird. Die Bundestierärztekammer hat jetzt Vorschläge zu Gesetzesänderungen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingereicht. Einige Gemeinden haben bereits Vorschriften erlassen. Bisher ist dieses Tierschutzproblem jedoch nur über den „Umweg“ einer ordnungsrechtlichen Verordnung zu lösen, sofern nachweislich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört sind. Durch die Einfügung einer Verordnungsermächtigung in das Tierschutzgesetz werden entsprechende Regelungen aus Tierschutzgründen möglichen.