Erfolg für den Tierschutz: Handelsverbot mit Robbenprodukten

BTK Berlin (19.08.2010) Die Bundestierärztekammer begrüßt die Entscheidung der Europäischen Union den Handel mit Robbenerzeugnissen ab dem 20. August 2010 zu verbieten. „Die bei der kommerziellen Robbenjagd überwiegend angewandten Tötungsmethoden sind unter Tierschutzgesichtspunkten inakzeptabel“ erläutert Prof. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, den Standpunkt der Tierärzte.
Die Bundestierärztekammer begrüßt die Entscheidung der Europäischen Union den Handel mit Robbenerzeugnissen ab dem 20. August 2010 zu verbieten. „Die bei der kommerziellen Robbenjagd überwiegend angewandten Tötungsmethoden sind unter Tierschutzgesichtspunkten inakzeptabel“ erläutert Prof. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, den Standpunkt der Tierärzte.

„Das Verbot ist ein großer Erfolg für den Tier- und Naturschutz“ lobt Mantel die schnelle Arbeit der Gesetzgeber. Die derzeit praktizierte kommerzielle Robbenjagd stehe weder mit dem Tierschutz, noch mit den Anforderungen an die Nachhaltigkeit und den Artenschutz in Einklang. Bereits auf dem 24. Deutschen Tierärztetag 2006 in Baden-Baden hatte sich die deutsche Tierärzteschaft für ein nationales und europaweites Einfuhr- und Handelsverbot für Produkte aller Robbenarten ausgesprochen.