Aufgepasst bei Urlaubsmitbringseln

Eingeführte Lebensmittel können Tierseuchen einschleppen

BTK Berlin (27.07.2010) In vielen Ländern außerhalb Europas sind immer noch Tierseuchen heimisch, die in Deutschland schon längst ausgerottet oder seit längerer Zeit nicht mehr aufgetreten sind. Um das Einschleppen von Tierseuchen in die EU zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie von daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist die Bundestierärztekammer (BTK) hin.
In vielen Ländern außerhalb Europas sind immer noch Tierseuchen heimisch, die in Deutschland schon längst ausgerottet oder seit längerer Zeit nicht mehr aufgetreten sind. Um das Einschleppen von Tierseuchen in die EU zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie von daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist die Bundestierärztekammer (BTK) hin.

Tierseuchen, die in anderen Ländern auftreten, sind z. B. die Maul- und Klauenseuche (MKS) oder die afrikanische Schweinepest. Die Erreger dieser Tierseuchen können durch den zunehmenden Reiseverkehr nach Deutschland eingeschleppt werden. „Der Erreger der Maulund Klauenseuche ist sehr widerstandfähig und kann wochen- bis monatelang infektiös bleiben“, warnt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der BTK. „Epidemien können sich rasch länderübergreifend ausbreiten und zu hohen Tierverlusten führen.“ Aus wirtschaftspolitischen Gründen darf die MKS nicht behandelt und es kann nicht ohne weiteres dagegen geimpft werden. Im Seuchenfall ist die Tötung ganzer Bestände unvermeidbar, wie es beispielsweise 2001 in Großbritannien geschehen ist. Rund sieben Millionen Tiere wurden damals getötet. Ein solcher Seuchenausbruch verursacht viel Leid und außerordentlichen wirtschaftlichen Schaden.

Innerhalb Europas ist die Tierseuchenbekämpfung eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierbesitzer. Alle Beteiligten sind verpflichtet, weitsichtige Maßnahmen für die Gesundheit der Tierbestände zu ergreifen. Tierärzte sind im Hinblick auf die Vermeidung von Krankheiten wichtige Berater. Tierseuchen können auf vielfältige Weise z.B. über den Tierhandel, über den Personenverkehr oder durch Waren und Materialien verschleppt und verbreitet werden.

Weitere Hinweise zur Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs finden Sie auch in dem Merkblatt der Europäischen Kommission:

Zu den Merkblättern:

<#merkblatt_tierseuchen_text _2_.pdf>Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die EU ein! (Textdokument)

<#merkblatt_seuchen_s1.pdf>Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein! (Flyer)

<#merkblatt_tierseuchen_s2.pdf>Krankheiten machen an Grenzen nicht halt (Flyer)