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 Tierseuchen - EU-Heimtierpass

Reisen mit Welpen

Die EU hat es den Mitgliedstaaten frei gestellt, ob sie die Einreise von unter 3 Monate alten, nicht geimpften Welpen zulassen oder nicht. Dadurch gibt es keine EU-einheitliche Regelung; die Vorgaben müssen bei der Veterinärbehörde des jeweiligen Landes erfragt werden.

Deutschland lässt die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten zu:

  • Für Welpen, die vom Muttertier begleitet werden; das Muttertier muss die EU-Reiseregeln erfüllen.
  • Welpen ohne Muttertier müssen mit Mikrochip gekennzeichnet und von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein. Zusätzlich brauchen sie eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass das Tier bisher ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten worden und nicht mit wild lebenden Tieren in Berührung gekommen ist.
Aus Drittländern, die von der EU gleichgestellt oder gelistet sind, dürfen Welpen unter 3 Monaten mit einer Genehmigung eingeführt werden, die rechtzeitig vorher beantragt werden muss bei der Behörde, die für den Ort der Einreise zuständig ist

Aus nicht gelisteten Ländern dürfen Welpen nicht in die EU einreisen, es gibt keinerlei Ausnahmen.

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