Rückreise aus Nicht-EU-Ländern
Bei der Rückreise aus Drittländern ist zu beachten, dass es zwei Kategorien von Ländern gibt:
- Einerseits sind dies Drittländer mit einem vergleichbar günstigen Tollwutstatus, die von der EU gleichgestellt oder nach Antragstellung gelistet wurden (gleichgestellt: EU-Nachbarländer wie z. B. die Schweiz, Norwegen; gelistet: z. B. Japan, Kroatien, USA).
- Andererseits gibt es nicht gelistete Drittländer mit einem schlechteren oder unbekannten Status. Hierzu gehören auch beliebte Reiseziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.
Bei der Rückreise aus gleichgestellten und gelisteten Drittländern gelten dieselben Bestimmungen wie für das Reisen innerhalb der EU.
Bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern muss zusätzlich zu den üblichen Anforderungen der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden, die der Tierarzt entnimmt und an ein dafür zugelassenes Labor einsendet.
Diese Antikörpertiter-Bestimmung sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen – anderenfalls muss nämlich eine 3-monatige Frist vor der Wiedereinreise eingehalten werden.


