Die EU-Bestimmungen sehen vor, dass die EU-Heimtierausweise nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich legitimiert worden sind.
Tierhalter können davon ausgehen, dass alle tierärztlichen Praxen berechtigt sind.
Amtstierärztliche Bescheinigungen sind für Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich.
Das Verfahren der Ermächtigung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern gilt eine Pauschalermächtigung, in anderen wird die Ermächtigung auf Antrag bei der zuständigen Behörde erteilt, teilweise werden Verwaltungskosten erhoben.
Mit der behördlichen Legitimation für das Ausstellen der Heimtierausweise übernimmt der Tierarzt die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausfüllen des amtlichen Dokumentes.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann dem bescheinigenden Tierarzt die Ermächtigung wieder entzogen werden.
Besonders zu beachten sind Auflagen, wie ein Verbot, Ausweisformulare blanko an Dritte auszugeben oder eine Pflicht, Ausweise stets vollständig auszustellen, also inklusive Kennzeichnungsnummer des Tieres.


