Der Tierarzt ist nicht verpflichtet, Eintragungen in den Ausweis vorzunehmen, wenn er irgendwelche Zweifel hat. Dies kann vor allem der Fall sein bei
- Nachträgen,
- Übernahme von Daten aus anderen Dokumenten (z. B. gelber „Internationaler Impfpass“) oder
- Weiterführen von Ausweisen, die ein einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurden (z. B. abweichende Gültigkeit der Tollwutimpfung in anderen Ländern).
Ist der Ausweis verloren gegangen, kann entsprechend ein neuer Pass ausgestellt werden, sofern alle notwendigen Angaben aus der Patientenkartei (eigener oder ggf. vorbehandelnder Tierarzt/-ärztin) nachvollziehbar sind.
Anderenfalls müssen die Anforderungen neu erfüllt werden (neue Tollwutimpfung, neuer Pass, ggf. neue Antikörpertiter-Bestimmung).
Tiere, die mit Mikrochips gekennzeichnet sind, die nicht der vorgegebenen ISO-Norm entsprechenden, können nach Identitätsprüfung nachgechippt werden.
Tiere, bei denen der Chip nicht lesbar ist (Lesefehler, Verlust des Chips), können ebenfalls nachgekennzeichnet werden, wenn die Identität ansonsten eindeutig feststellbar ist (z. B. bei bekanntem Tier/Tierbesitzer).
Anderenfalls müssen alle Anforderungen neu erfüllt werden (neue Kennzeichnung, neue Tollwutimpfung, neuer Pass, ggf. neue Antikörpertiter-Bestimmung).


