FINDEN

 erweiterte Suche

Deutsches TierärzteblattArchiv für LebensmittelhygieneDer praktische TierarztKleintierpraxisBerliner und Münchener Tierärztliche WochenschriftDeutsche Tierärztliche Wochenschrift
HOME BTK Mitglieder Akademie für tierärztliche Fortbildung Berufliches Fachliches Service Pressestelle

Fachliches





 Tierseuchen - EU-Heimtierpass

Erläuterungen der BTK zur Anwendung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Für den Heimtierausweis werden die Kosten wie auch für andere tierärztliche Maßnahmen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet.
Bestandteil der Leistung ist immer die Identitätsprüfung (Ablesen Mikrochip oder Tätowierung).

Die BTK-Ausschüsse für Gebühren und für Klein- und Heimtiere weisen auf nachfolgende Gebührenpositionen der GOT für das Ausstellen eines Heimtierausweises und für eine damit verbundene Chipkennzeichnung hin:

1. Ausstellen des EU-Heimtierausweises
(Entscheidung 2003/803/EG vom 26.11.2003)

GOT Tierärztliche Leistung Einfacher Satz in €
20 f, g, l Allgemeine Untersuchung mit Beratung Hund, Katze oder Frettchen 12,03 oder 8,02 oder 8,59
505 d Ablesen Mikrochip (bzw. Tätowierung) 2,87
101 Impfbescheinigung (ggf. Umtragen aus dem alten Impfpass) 3,44
102 Sonstige Bescheinigung zusätzlich, wenn Eintragungen in Kapitel V, VI, VII und/oder IX vorgenommen werden 5,72
§ 1 Absatz 1 Verbrauchsmaterial (ggf. Kosten für Heimtierausweis)
Je nach Bedarf zusätzlich Kosten wie bisher für:
  • Impfungen,
  • Kennzeichnung,
  • Weitergehende sonstige Leistungen gemäß GOT.
    (Die oben genannten Leistungen dürfen dabei nur einmal berechnet werden.)
  • § 1 Absatz 2 Zwischensumme zzgl. 19 % Mwst

    2. Kennzeichnen mit Mikrochip im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Heimtierausweises

    GOT Tierärztliche Leistung Einfacher Satz in €
    505 c Implantation eines Mikrochips 5,72
    ab dem 5. Tier 4,58
    102 Sonstige Bescheinigung zusätzlich, wenn ein Antrag zur Datenerfassung an das Deutsche Haustierregister® gestellt wird* 5,72
    § 1 Absatz 1 Verbrauchsmaterial (Mikrochip)
    § 1 Absatz 2 Zwischensumme zzgl. 19 % Mwst
    Erfolgt die Kennzeichnung nicht anlässlich der Ausstellung eines Heimtierausweises (s.o. Nr.1), sollten zusätzlich Nr. 20 f, g, l (Allgemeine Untersuchung mit Beratung Hund, Katze oder Frettchen, wenn sie nicht als Teil einer anderen Leistung berechnet wird) und Nr. 505 d GOT (Ablesen Mikrochip) berechnet werden.

    *Das Deutsche Haustierregister ist erreichbar unter Tel. 0 18 05/23 14 14 oder im Internet unter www.tierschutzbund.de/service/haustierregister.htm

    PDF Ausgabe   
    Abstand