Novellierung der GOT
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Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung vom 30. Juni 2008
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte - Informationen für Tierhalter
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden ab dem 8. Juli 2008 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den „neuen“ Bundesländern (derzeit 10 Prozent) abgeschafft.
Gebührenordnung für Tierärzte
Ostabschlag für Tierärzte
Gebührenordnung - Merkblatt für Tierhalter
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