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 Praxis - Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz mit System
Neue BGW-Broschüre "Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin"

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, und zwar unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, eine Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb durchzuführen. Ziel ist es, Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln und dementsprechend Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat jetzt einen Leitfaden speziell für die tierärztliche Praxis herausgegeben. Vom Vorbereiten bis zum Dokumentieren – die Broschüre „Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin“ leitet systematisch durch die einzelnen Schritte, enthält Kopiervorlagen und Arbeitsblätter, analysiert übersichtlich mögliche Gefährdungen in den einzelnen Arbeitsbereichen, gibt Hinweise zu relevanten Rechtstexten und listet wichtige Kontaktadressen.

Bestelladresse: BGW, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Tel. (0 40) 2 02 07-0, Fax 2 02 07-5 25, Bestell-Nr. TP-6GB; kostenlos für BGW-Mitglieder

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