Arbeitsschutz mit System
Neue BGW-Broschüre "Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin"
Neue BGW-Broschüre "Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin"
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, und zwar unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, eine Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb durchzuführen. Ziel ist es, Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln und dementsprechend Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.


