Tierärztliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte müssen – sofern sie Angestellte (Assistenten, Tierarzthelferinnen, Bürokräfte, Reinigungspersonal u. ä.) beschäftigen – für diese eine betriebsärztliche und für die Praxis eine sicherheitstechnische Betreuung organisieren.
Inhalt und Umfang dieser Betreuungsverpflichtung werden für den Bereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 geregelt.
Praxisinhaber müssen der BGW gegenüber die Betreuung nachweisen. Die BGW überprüft (wie auch etwa die Landesämter für Arbeitsschutz) stichprobenweise die tatsächliche Durchführung der Betreuung und verhängt ggf. Zwangsgelder.
In der Arbeitsgemeinschaft der tierärztlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben sich Kolleginnen und Kollegen zusammengeschlossen, die die Sachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit erworben haben.
Viele Praxisinhaber haben Betreuungsverträge mit diesen tierärztlichen Fachkräften abgeschlossen – bietet diese Tatsache doch die Gewähr, von Kollegen betreut zu werden, die mit den Besonderheiten der Arbeitsabläufe und Organisation tierärztlicher Tätigkeiten vertraut sind.
Alle Fachkräfte arbeiten mit Betriebsmedizinern zusammen und können somit auch für diesen Betreuungsbedarf hilfreich sein.
Wichtig für betreuende Kolleginnen und Kollegen!
Die Liste der Tierärztlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird von
Dr. Anne-Maren Marxen aktualisiert; Änderungen bitte melden unter
Tel. (04 31) 8 39 49
Fax (04 31) 8 39 49
mobil (01 72) 8 52 07 30.
Die Liste mit Namen und Kontaktdaten der Tierärztlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden Sie hier...


