Gutachten der EFSA und Arbeitsdokument der Kommission
Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung wird grundsätzlich begrüßt.
Die Festsetzung von Höchstgehalten für die sechs ionophoren Kokzidiostatika Lasalocid, Maduramicin, Monensin, Narasin, Salinomycin und Semduramicin in Futtermitteln für Nicht-Zieltierarten ist ein Schritt in die richtige Richtung, da die bisher geltende Nulltoleranzregel nicht realisierbar war und ist.
Bei der Festsetzung der Höchstgehalte sollte die Empfehlung der EFSA berücksichtigt und vollständig (1 zu 1) übernommen werden. Darüber hinaus muss die Darstellung nach Ansicht der BTK in einfacher Form und verständlich geschrieben werden.
Bonn, den 19. Februar 2008


