Carpe Diem: Aktualisierung der Fachkunde
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Approbation
vor dem 1. Juli 2002 erhalten haben, müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz bald möglichst aktualisieren. Wenn sie nicht bis spätestens 1. Juli 2007 an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen haben, erlischt ihre Fachkunde und sie dürfen nicht mehr selbstständig röntgen. In diesem Fall kann die zuständige Behörde die Fachkunde im Strahlenschutz erst wieder zuerkennen, wenn ein – zeitlich erheblich aufwändigerer – Grundkurs absolviert wurde (s. DTBl. 4/2005 S. 404 und DTBl. 5/2005 S. 512). Es ist nicht ratsam, mit der Teilnahme an einem Aktualisierungskurs noch lange zu warten, da das Angebot an Aktualisierungs- wie auch Grundkursen begrenzt ist.


