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 Artikel - Röntgen

Ergänzung: Röntgenkurse
Auch Tierärzte, die nach dem 1. Juli 2002 ihre Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, müssen sich fortbilden, um die Fachkunde zu behalten oder zu erwerben. Die geänderte Röntgenverordnung aus dem Jahre 2002 spricht Tierärzten die Fachkunde im Strahlenschutz grundsätzlich ab (vor allem wegen der frühen Radiologieprüfung im Vorphysikum), lässt aber Bestandsschutz bis zum Inkrafttreten am 1. Juli 2002 gelten.

Die Fachkunde wird auch bei Tierärztinnen und Tierärzten anerkannt, die ihr Studium zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 1. März 2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“, an einer tierärztlichen Bildungsstätte in Deutschland abgeschlossen haben.

Die Richtlinie enthält Erläuterungen zur Durchführung einiger Vorschriften der Röntgenverordnung (s. DTBl. 5/2005 S. 512). Auch Tierärzte, die in diesem Zeitraum ihr Studium abgeschlossen haben, müssen an einem Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung teilnehmen.

Der Vollzug der Röntgenverordnung ist Ländersache und wird daher in Detailfragen nicht ganz einheitlich gehandhabt. Einige Bundesländer verlangen für Examensjahrgänge ab 1. Juli 2002 zusätzlich einen Nachweis über 40 durchgeführte Röntgenuntersuchungen in Ausbildung oder Praktikum. Über den 1. März 2005 hinaus wird die Fachkunde auch für Absolventen der Tierärztlichen Bildungsstätten in Hannover und München anerkannt (s. DTBl. 7/2005 S. 753). Auch in Gießen und Berlin hat die zuständige Behörde mittlerweile ebenso entschieden.

Andere Tierärzte, die nach dem 1. März 2005 ihr Studium abgeschlossen haben, bekommen die Fachkunde im Strahlenschutz unseres Wissens nicht automatisch anerkannt und müssen sie gegebenenfalls neu erwerben (s. DTBl 4/2005 S. 404). Dies gilt voraussichtlich solange, bis die ersten Kollegen ihr Studium nach der neuen Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten vom 27. Juli 2006 (TAppV) abgeschlossen haben. Die TAppV entspricht den Anforderungen der Röntgenverordnung.

Im Zweifelsfall sollten sich Tierärztinnen und Tierärzte bei der für ihr Bundesland zuständigen Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz erkundigen. Die zuständigen Stellen sind zu finden im DTBl. 7/2005 S. 756 oder unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik Fachliches, Praxis, Röntgen).

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