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 Artikel - Röntgen

Eile geboten
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Approbation vor dem 1. Juli 2002 erhalten haben, müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz bis zum 1. Juli 2007 aktualisiert haben. Wer bis dahin nicht an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hat, darf nicht mehr selbstständig röntgen. In diesem Fall kann die zuständige Behörde die Fachkunde im Strahlenschutz erst wieder zuerkennen, wenn ein – zeitlich erheblich aufwändigerer – Grundkurs absolviert wurde (s. DTBl. 4/2005 S. 404, DTBl. 5/2005 S. 512 und DTBl. 6/2006 S. 682).
Eine Übersicht bundesweit angebotener Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde gemäß § 18 a RöV kann bei der BTK-Geschäftsstelle angefordert werden. Die Liste enthält außerdem Kurse für Tierarzthelfer/innen (Erwerb/ Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz). Sie wird zusammengestellt aus den Daten, die die jeweiligen Veranstalter in der Redaktion des Deutschen Tierärzteblattes einreichen und erhebt folglich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Liste ist erhältlich bei der Bundestierärztekammer, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Tel. (02 28) 7 25 46 6-0, Fax 7 25 46-66, geschaeftsstelle@btk-bonn.de oder im Internet unter www.bundestieraerztekammer. de (Rubrik Fachliches, Praxis, Röntgen).
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