Röntgen: Aktualisierung der Fachkunde
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Röntgen: Aktualisierung der Fachkunde
Auch Helferinnen müssen aktualisieren
Die Aufsichtsämter machen darauf aufmerksam,
dass nicht nur die in früheren Jahren von den
Tierärzten erworbene Fachkunde im Strahlenschutz
verfällt, wenn sie nicht innerhalb bestimmter
Fristen aktualisiert wird. Dies gilt
ebenso für die „Strahlenschutzfachkunde“ der
tiermedizinisch-technischen Radiologieassistenten/-
innen sowie für die „Kenntnisse im Strahlenschutz“
des sonstigen Röntgenpersonals.
Aktualisierung der Fachkunde gemäß Röntgenverordnung
Ergänzung: Röntgenkurse
Auch Tierärzte, die nach dem 1. Juli 2002
ihre Fachkunde im Strahlenschutz erworben
haben, müssen sich fortbilden, um die Fachkunde
zu behalten oder zu erwerben. Die
geänderte Röntgenverordnung aus dem Jahre
2002 spricht Tierärzten die Fachkunde im
Strahlenschutz grundsätzlich ab (vor allem
wegen der frühen Radiologieprüfung im
Vorphysikum), lässt aber Bestandsschutz bis
zum Inkrafttreten am 1. Juli 2002 gelten.
Eile geboten
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre
Approbation vor dem 1. Juli 2002 erhalten
haben, müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz
bis zum 1. Juli 2007 aktualisiert
haben. Wer bis dahin nicht an einer entsprechenden
Veranstaltung teilgenommen
hat, darf nicht mehr selbstständig röntgen.
Carpe Diem: Aktualisierung der Fachkunde
Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Approbation
vor dem 1. Juli 2002 erhalten haben,
müssen ihre Fachkunde im Strahlenschutz
bald möglichst aktualisieren. Wenn sie
nicht bis spätestens 1. Juli 2007 an einer entsprechenden
Veranstaltung teilgenommen
haben, erlischt ihre Fachkunde und sie dürfen
nicht mehr selbstständig röntgen.
Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird bei Tierärztinnen und Tierärzte anerkannt, die ihr Studium zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 1. März 2005 an einer tierärztlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben. So gilt es laut Beschluss des Länderausschuss Röntgenverordnung zumindest im Land Nordrhein-Westfalen.
Die im Folgenden beschriebene Regelung wird so oder in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern angewendet. Informationen erteilt die jeweils zuständige Stelle.
Fachkunde im Strahlenschutz
Änderung der Röntgenverordnung
Änderung der Röntgenverordnung
Neue Bestimmungen zum Röntgen
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