FINDEN

 erweiterte Suche

Deutsches TierärzteblattArchiv für LebensmittelhygieneDer praktische TierarztKleintierpraxisBerliner und Münchener Tierärztliche WochenschriftDeutsche Tierärztliche Wochenschrift
HOME BTK Mitglieder Akademie für tierärztliche Fortbildung Berufliches Fachliches Service Pressestelle

Bundestierärztekammer





 Tierärztetag - Resolutionen

Tierarzt und Lebensmittelsicherheit: Der amtliche Tierarzt

Adressaten: BMVEL, BMGS, Europaparlament, BTK, Oberste für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung zuständige Landesbehörden, Länderarbeitsgemeinschaft für den gesundheitlichen Verbraucherschutz

Präambel: Die aus dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit mit dem Prinzip „from stable to table“ resultierenden Rechtsvorschriften sind eine große Herausforderung für den tierärztlichen Berufsstand.
Um diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen zu können, sind zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen notwendig.

Studium, Weiter- und Fortbildung müssen gewährleisten, dass der zum 1. Januar 2005 zu erwartende Anforderungskatalog der EU an die Qualifikation des amtlichen Tierarztes erfüllt wird.

Für diese neue Situation müssen Veterinärverwaltung, tierärztliche Bildungsstätten, Berufsvertretungen der Tierärzte und Wirtschaft unverzüglich gemeinsam die Anforderungen festlegen und Lösungswege finden.

In diesem Zusammenhang sind die Hochschullehrer und Berufsvertreter bereit, eine postgraduale Spezialisierung an den tierärztlichen Bildungsstätten gemeinsam mit den Veterinärbehörden zu etablieren, um die Effizienz und die Qualität der tierärztlichen Tätigkeit im Lebensmittel-Bereich den neuen Anforderungen anzupassen.
Nur unter dieser Voraussetzung kann der Anteil der Lebensmittel-Fächer im Studiengang modifiziert werden.

Forderungen: Die Tierärzteschaft fordert die BTK auf, die Beteiligten zu veranlassen, schnellstmöglich einen „Runden Tisch“ einzuberufen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Dabei sind folgende Sachverhalte besonders zu beachten:

1. Schaffung eines geeigneten, flexiblen und bundeseinheitlichen Systems zur Qualifikation und Weiterbildung

2. Approbierte Tierärzte müssen weiterhin grundsätzlich die amtlichen Aufgaben übernehmen können. Die Behörden sind verpflichtet, die spezifische Fortbildung zu ermöglichen. Auch praktizierende Tierärzte müssen an der Qualifikation zum amtlichen Tierarzt teilhaben können.

3. Die tierärztliche Fort- und Weiterbildung ist mit der Qualifikation zum amtlichen Tierarzt zu vernetzen. Die tierärztlichen Berufsbilder im Lebensmittelbereich (Bestandstierärzte, Hygieneberater, amtliche Tierärzte und Fachtierärzte) müssen erhalten bleiben und in der Aus-, Fort- und Weiterbildung neu ausgeprägt werden.

4. Betriebseigenes Personal für die Wahrnehmung amtlicher Untersuchungen ist nicht akzeptabel.

5. Damit die Bestandsdiagnostik sinnvoll genutzt werden kann, ist dringender Forschungsbedarf gegeben.

6. Sofortmaßnahme: Die bisherige Auswertung der neuen TAppO zeigt, dass der Anteil des Querschnittsfaches Lebensmittel zugunsten der drei Lebensmittelfächer gesenkt werden muss. Außerdem sind Lehre und Prüfungseinheiten zeitlich besser aufeinander abzustimmen.

PDF Ausgabe   
Abstand