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Sieg für Tierschutz: Verbraucher haben die Wahl
Kuh
Klauentier - Kuh
BTK begrüßt geplante EU-Kennzeichnung (BTK Berlin) Das EU-Parlament hat sich am 16. Juni mit großer Mehrheit dafür entschieden den Einfluss von Verbrauchern auf den Tierschutz zu verstärken. Die geplante neue EU-Kennzeichnung sieht für Lebensmittel tierischen Ursprungs vor, dass das Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung des Tieres angegeben werden muss. Außerdem muss auch der Hinweis gegeben werden, unter welchen Bedingungen das Tier geschlachtet wurde – mit oder ohne Betäubung.

„Durch diese neue Kennzeichnung können Verbraucher künftig mit ihrem Kaufverhalten ein deutliches Signal für den Tierschutz setzten“ kommentiert Prof. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer die Entscheidung in Brüssel. „Wir Tierärzte lehnen seit Jahren ein Schlachten ohne Betäubung ab. Die Tiere erleiden dabei unnötige Schmerzen, wie ein tierärztliches Gutachten aus dem Jahr 2007 belegt.“

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Die Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer vermittelt gerne einen Ansprechpartner zu diesem Thema oder Hintergrundinformationen. Pressestelle: 030 – 201 43 38 70

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