|
|
![]() |
|
|
|
© Bundestierärztekammer BTK
|
|
An die Haltung von Wildtieren werden heute hohe Anforderungen gestellt. Das Tierschutzgesetz dient dabei als Grundlage. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher oft klimatisiert, sein muss. Die Ernährung und Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten möglich sein. Diese Vorgaben sind auch in den Gehegen auf Reisen sicherzustellen. Wanderzirkusse bzw. reisende Zirkusse können diesen Anforderungen aufgrund ihrer Standortwechsel und Tiervorführungen heute zu oft nicht mehr gerecht werden. Beispielsweise das „Weben“ bei Elefanten, ein sich immer wiederholendes, seitliches Hin- und Herbewegen von Kopf, Rüssel und Vorderbeinen auf einer Stelle, wird heute als Anzeichen von Stress und „Schaden“ im Sinne des Tierschutzgesetzes gewertet. Dort ist geregelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Ausbrüche von Bären, Elefanten und anderen Wildtieren an Gastspielorten belegen ferner die problematischen Sicherheitsvorkehrungen bei temporären Gehegen. Dabei können im schlimmsten Fall Zirkustiere ihr Leben verlieren, wie ein Braunbär in Kassel in 2009. Im allerschlimmsten Fall kommen Menschen zu schaden. Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Wildtiere erhalten bleiben, wie diverse Unternehmen mit großem Erfolg beweisen.



