Die Bundestierärztekammer fordert von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die Leistungsprüfungsordnung (LPO) unverzüglich zu überarbeiten und die tierärztliche Turnierbetreuung nur noch in Form einer generellen Anwesenheitspflicht des Tierarztes zu regeln. Eine Rufbereitschaft wird den vielfältigen Anforderungen und unvorhersehbaren Gefahren bei Pferdesportveranstaltungen nicht gerecht und geht zu Lasten des Tierschutzes und des Ansehens des Reitsports in der Öffentlichkeit.
Seit Inkrafttreten der neuen LPO am 1. Januar 2008 ist es den Landesverbänden der FN freigestellt, bei Turnieren mit „regionaler Bedeutung“ besondere Bestimmungen zu erlassen und Tierärzte nur noch in Rufbereitschaft einzusetzen. Nach Auffassung der Bundestierärztekammer ist diese Vorgehensweise abzulehnen. Nur die Anwesenheit des Tierarztes vor Ort garantiert die unverzügliche medizinische Versorgung sowie alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes.
Die Bundestierärztekammer kündigte deshalb bereits im Dezember letzten Jahres die Rahmenvereinbarung mit der FN, in der die ständige Anwesenheit eines Tierarztes bei allen Pferdeleistungsschauen der Kategorie A und B sowie bei allen Leistungsprüfungen/Wettbewerben im Gelände bindend gemäß LPO vorgesehen war. Mit Inkrafttreten der neuen LPO war die Vereinbarung zwischen FN und Bundestierärztekammer obsolet.
Eine neue Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden würde von der Bundestierärztekammer begrüßt. Für bestimmte Fälle, z. B. vereinsinterne Veranstaltungen oder Turniere, an denen maximal 50 Pferde teilnehmen, können Ausnahmen erlassen werden.
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Bundestierärztekammer
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 7/08, 29. Mai 2008


