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 Archiv - 2008

Reisen mit Tieren rechtzeitig planen!
Auch Hunde und Katzen brauchen einen Ausweis

Wenn Hunde oder Katzen mit in den Urlaub fahren sollen, müssen sich Tierhalter rechtzeitig über die Reisebestimmungen informieren. Denn wer die gesetzlichen Regelungen nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze – spätestens bei der Rückreise nach Deutschland – rechnen.

Weitgehend einheitliche Bestimmungen gelten bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Für Hunde, Katzen und auch Frettchen muss ein vom Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Impfung gegen Tollwut sowie die erforderliche Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung eingetragen worden sind.

Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen, wie der Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einem Bluttest und eine Behandlung gegen Bandwürmer und je nach Urlaubsziel auch gegen Zecken.

Geht die Reise über die EU-Grenzen hinaus, gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Bei der Rückreise nach Deutschland aus diesen Ländern ist jedoch zu beachten, dass es zwei Kategorien von Drittländern gibt.

Länder, in denen die Tollwutsituation vergleichbar gut ist, werden den Mitgliedsstaaten gleich gestellt. Für die Rückreise sind die gleichen Bedingungen zu erfüllen wie bei Reisen innerhalb der EU. Diese Länder sind in einer Liste aufgeführt.

Für Länder mit einem schlechteren oder unbekannten Tollwutstatus gelten zusätzliche Anforderungen. Urlauber, die ihr Tier in eines dieser „nicht gelisteten“ Länder mitnehmen, müssen bei der Rückreise einen Bluttest nachweisen können, der den ausreichenden Tollwutimpfschutz anhand des Antikörperspiegels feststellt. Dieser Test sollte unbedingt rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland durchgeführt werden. Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartezeit vor der Wiedereinreise. Zu diesen Ländern gehören auch beliebte Reiseziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien oder Ägypten. Natürlich gelten diese Bedingungen auch für Tiere, die aus einem Drittland nach Deutschland mitgebracht werden.

Tierhalter sollten sich in jedem Fall einige Wochen vor der Reise bei ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt über die Reisebestimmungen informieren.

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn,
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Inge Brinkmann
PM 6/08, 20. Mai 2008

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