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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2008

Offener Brief an den Präsidenten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung Breido Graf zu Rantzau

Sehr geehrter Herr Präsident,

bis zum Inkrafttreten der neuen Leistungsprüfungsordnung (LPO) am 1. Januar 2008 war die Anwesenheit eines Tierarztes bei Reitturnieren der mittleren und höheren Klassen grundsätzlich vorgeschrieben.

Mit der Neufassung des §40 LPO wurde eine Möglichkeit geschaffen, von der generellen Anwesenheitspflicht abzuweichen. Den Landesverbänden wird nun freigestellt, bei Turnieren mit „regionaler Bedeutung“ besondere Bestimmungen zu erlassen und Tierärzte nur noch in Rufbereitschaft einzusetzen. Hierbei liegt es im Ermessen der Landesverbände, wann einem Turnier „regionale Bedeutung“ beigemessen wird.

Nach Auffassung der Bundestierärztekammer ist diese Vorgehensweise abzulehnen. Nur die Anwesenheit des Tierarztes vor Ort garantiert die unverzügliche medizinische Versorgung sowie alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes; eine Rufbereitschaft wird den vielfältigen Anforderungen und unvorhersehbaren Gefahren bei Pferdesportveranstaltungen nicht gerecht.

Die Frühjahrs-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer hat mich beauftragt, mit der Forderung an Sie heranzutreten, §40 der LPO 2008 baldmöglichst, d.h. nicht erst turnusgemäß 2012, dahingehend zu überarbeiten, dass die Tierärztliche Turnierbetreuung im Sinne eines effektiven Tierschutzes sowie des Ansehens des Reitsports in der Öffentlichkeit nur noch in Form der Anwesenheit vertraglich zu regeln ist. Für bestimmte Fälle (z.B. Voltigierveranstaltungen, vereinsinterne Veranstaltungen oder Turniere, an denen maximal 50 Pferde teilnehmen) können unseres Erachtens Ausnahmen von der generellen Anwesenheitspflicht erlassen werden.

Sofern zwischenzeitlich anderslautende Vereinbarungen auf Landesebene getroffen wurden, sind diese anzupassen.

Ich würde eine neue Rahmenvereinbarung zwischen unseren Verbänden zur Regelung der tierärztlichen Turnierbetreuung begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Theo Mantel
Präsident


29. Mai 2008

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