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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2003

Neue BTK-Satzung tritt in Kraft

Ab dem 1. September 2003 gilt für die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) eine neue Satzung und ihr Name trägt die neue Unterzeile „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierärztekammern“ .

Das gibt den geänderten Status der Organisationen wieder, die in der tierärztlichen Dachorganisation zusammenarbeiten: Die Landestierärztekammern sind Mitglieder, andere tierärztliche Organisationen sind als so genannte Beobachter beteiligt.

Weil Tierärztinnen und Tierärzte aller Berufsgruppen in den Landestierärztekammer organisiert sind, steht die BTK wie bisher für eine bundesweite Vertretung der Interessen des gesamten tierärztlichen Berufsstandes.

Ergänzend zu Präsidium und Delegiertenversammlung arbeitet die BTK künftig mit einem zusätzlichen Organ, dem Erweiterten Präsidium.
Es besteht aus den Präsidenten/-innen der Landestierärztekammern und dem BTK-Präsidium.
Es hat die Aufgabe, die Angelegenheiten der Mitglieder der BTK zu beraten und zu koordinieren, insbesondere die Kammerordnungen (z. B. Berufs-, Weiterbildungsordnungen) zu harmonisieren.
Zwischen den Delegiertenversammlungen berät das Erweiterte Präsidium alle Angelegenheiten der BTK und erarbeitet Beschlussvorlagen für die Delegiertenversammlung.

Das Präsidium der BTK setzt sich künftig zusammen aus Präsident/-in, zwei Vizepräsidenten/-innen und vier Ressortverantwortlichen (Ressorts: praktische Berufsausübung; öffentliches Veterinärwesen und Verbraucherschutz; Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung und Industrie; internationale Angelegenheiten).

Die Herbst-Delegiertenversammlung der BTK am 28./29. November 2003 wird nach den Regeln der neuen Satzung tagen und ein neues Präsidium wählen.
Die Amtszeit des neuen Präsidiums beginnt am 1. Januar 2004.

Die neue Satzung hat eine bewegte, gut zwei Jahre dauernde Vorgeschichte. Im August 2001 hatte eine Gutachten festgestellt, dass die Heilberufsgesetze in sieben der 16 Bundesländer den Kammern einen Zusammenschluss mit anderen Organisationen als Tierärztekammern verbieten.
Um kurzfristig Rechtssicherheit zu schaffen, beschloss eine außerordentliche Delegiertenversammlung im September 2001 eine neue Satzung, nach der ab 1. Januar 2002 die Tierärztekammern ordentliche, die Verbände kooptierte Mitglieder der BTK waren.
Die Delegierten beauftragen außerdem eine Satzungskommission damit, eine weiter gehende Novellierung zu entwerfen.
Nach acht Sitzungen der Kommission, drei Delegiertenversammlungen und einer juristischen Prüfung war schließlich ein breiter Konsens erreicht und am 9. April 2003 stimmte die Frühjahrs-Delegiertenversammlung der neuen Satzung einstimmig ohne Enthaltungen zu.

Nach Eintrag in das Vereinsregister tritt die neue Satzung mit der Veröffentlichung im Septemberheft des Deutschen Tierärzteblattes in Kraft.

Den Text der neuen Satzung finden Sie hier.

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
Nummer 5/03, 28. August 2003

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