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Bundestierärztekammer





 Delegiertenversammlung - Aufgaben

Aufgaben und
Weitere Aufgaben der Delegiertenversammlung

Aufgaben der Delegiertenversammlung (gemäß § 6 Abs. 7)

(7) Eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten ist erforderlich für:

  • Erlass oder Änderung der Satzung;
  • Ausschluss von Mitgliedsorganisationen, Widerruf des Beobachterstatus;
  • Haushaltsplan;
  • Entlastung des Präsidiums;
  • Entlastung des Vorstandes der Akademie für tierärztliche Fortbildung;
  • Ehrungen von Persönlichkeiten;
  • Änderung des Sitzes der Bundestierärztekammer;
  • Beschluss über die Höhe der Beiträge je Mitglied der BTK-Mitglieder;
  • Abberufung von Präsidiumsmitgliedern
  • Zustimmung zur Auflösung der ATF.

  • § 7 Weitere Aufgaben der Delegiertenversammlung

    (1) Die Delegiertenversammlung beschließt zusätzlich zu den Aufgaben in § 6 (7) insbesondere über:

  • Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Präsidiums;
  • Einsetzung von Ausschüssen und Wahl ihrer Mitglieder;
  • Angelegenheiten des Berufsstandes, soweit sie nicht nach dieser Satzung und der Geschäftsordnung dem Präsidenten oder dem Präsidium übertragen sind;
  • Ort und Zeitpunkt des Deutschen Tierärztetages;
  • Erlass oder Änderung der Geschäftsordnung;
  • den Berufsstand betreffende Ordnungen.


  • (2) Auf Vorschlag des Präsidiums beschließt die Delegiertenversammlung über folgende Angelegenheiten der Akademie für tierärztliche Fortbildung:

  • Genehmigungen von Änderungen der Statuten
  • Wahl des Vorsitzenden und des Vorstandes
  • Genehmigung des Haushaltsplanes und des Jahresbeitrages
  • Feststellung der Jahresrechnung
  • Zustimmung zur Auflösung (§ 6 Abs. 7 Nr. 10)

  • Abstand