Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleichsuntersuchung
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Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleichsuntersuchung
Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen
Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
in Kraft seit 1. April 1969, in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 14. September 2000
Der Tarifvertrag kann hier heruntergeladen werden (149 KB, 32 Seiten) oder über die Geschäftsstelle angefordert werden.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist veröffentlicht auf der Website des
Bundesministeriums des Inneren
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der bundesdeutschen Länder (Bundesländer). Der neue TV-L gilt nicht für die Länder Hessen und Berlin, da diese nicht mehr der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehören.
Leseversion des Tarifvertrags: |
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