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 Berufliches - Qualitätssicherung

GVP/Qualitätsmanagement

1. Der 23. Deutsche Tierärztetag empfiehlt den Kammern, in die Berufsordnungen die Qualitätssicherung der tierärztlichen Berufsausübung als Berufspflicht aufzunehmen. Der Codex GVP ist als Basis von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der tierärztlichen Praxis und Klinik anzuerkennen.

2. BTK und BPT tragen und bewerben das GVP-System und bieten dazu Fortbildungen an. Es ist die Aufgabe des BPT, das System aktuell zu halten und die Zertifizierungsmodalitäten zu regeln.
Am GVP-System muss grundsätzlich jede Praxis unabhängig von Größe oder Fachrichtung teilnehmen können.

Die Zertifizierung nach GVP ist freiwillig.

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