Den Tabellen liegt eine Klassifikation der Wirtschaftszweige zugrunde, die das Statistische Bundesamt für das Veterinärwesen einteilt in die drei Unterklassen „Tierarztpraxen“, „Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Veterinärwesen“ sowie „Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens“.
Gemäß Erläuterung des Statistischen Bundesamtes, umfasst die Unterklasse „Tierarztpraxen“ die medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutztieren und Haustieren. Diese Leistungen werden von Tierärztinnen und Tierärzten bei Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen, in eigenen Behandlungs- und Operationsräumen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken erbracht. Diese Unterklasse umfasst nicht die Aufnahme von Pensionsvieh, die Pflege von Nutztieren und die Aufnahme und Pflege von Haustieren, ohne medizinische Versorgung.
Die Unterklasse „Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Veterinärwesen“ umfasst den Transport kranker Tiere und die Tierheilpraktiker. Sie umfasst nicht die Aufnahme von Pensionsvieh, die Pflege von Nutztieren sowie künstliche Besamung von Nutztieren (durch Besamungstechniker). Sie umfasst auch nicht Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und die Aufnahme und Pflege von Haustieren, ohne medizinische Versorgung.
Die Unterklasse „Anstalten und Einrichtungen
des Veterinärwesens“ umfasst die medizinische
Versorgung und Kontrolluntersuchungen von
Nutztieren und von Haustieren (Leistungen, die
von Tierärztinnen und Tierärzten in Tierkliniken
erbracht werden).


